Die Rechtsform der Genossenschaft

Die Genossenschaftsidee in einem Satz ist einfach und stark:
Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.”

Genossenschaften gelten als urdemokratisch, denn jedes Mitglied hat nur eine Stimme in der Generalversammlung, dem obersten Gremium der Genossenschaft, egal wie viele Anteile es besitzt. Jede Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern, die über Genossenschaftseinlagen Beiträge zum Eigenkapital leisten, was sich für viele sehr identitätsstiftend auswirkt. Eine Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern geführt, demokratisch kontrolliert und ist transparent. 

Nach den Leitlinien des Internationalen Genossenschaftsverbands (ICA) zeichnen sich die Arbeits- und Wirtschaftsweisen von Genossenschaften durch folgende Merkmale aus: 

  • freiwillige und offene Mitgliedschaft
  • demokratische Mitgliederkontrolle
  • ökonomische Partizipation der Mitglieder
  • Autonomie und Unabhängigkeit
  • Ausbildung, Fortbildung und Information
  • Kooperation mit anderen Genossenschaften
  • Vorsorge für die Gemeinschaft

Genossenschaften bieten Solawis auch eine gute Antwort auf die Eigentumsfrage, die sich vor allem in größer gewachsenen Strukturen schnell stellen wird. Denn Mitglieder einer Solawi-Genossenschaft sind nicht mehr nur im übertragenen Sinn Produzent*innen und Konsument*innen ihres eigenen Gemüses (“Prosumenten”), sondern auch im rechtlichen. Sie können als Genossenschafter*innen zu Miteigentümer*innen der eigenen Betriebsmittel (zum Beispiel Traktoren) und der eigenen landwirtschaftlichen Flächen werden.

Sich für die Rechtsform der Genossenschaft zu entscheiden, bedeutet jedoch nicht automatisch die genossenschaftlichen Werte, oder sogar die einer gemeinschaftsgetragenen Wirtschaftsweise zu leben. Die Rechtsform schafft zunächst einmal einen strukturellen und rechtlichen Rahmen, der eine betriebswirtschaftliche Stabilisierung fördert und genossenschaftliche Werte und Prinzipien theoretisch ermöglicht. 

Durch die gezielte Ausgestaltung der Satzung kann man die Prinzipien gemeinschaftsgetragenen Wirtschaftens in der Genossenschaft stärken. Die Rechtsform bietet dabei ein hohes Maß an Flexibilität: die Autor*innen der Satzung können hierarchische Vorgaben abmildern, zusätzliche Räume für stärkere, gelebte Partizipation schaffen und in der Satzung festschreiben, wie man mit Unternehmensgewinnen umgeht. Auch die Bestimmungen zu Ein- und Austritten von Mitgliedern, Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren sowie Kündigungsfristen lassen sich in der Satzung individuell gestalten.

Durch eine stärkere Vernetzung, bessere Beratungsangebote und einen größeren Erfahrungsschatz entstehen immer bessere Voraussetzungen, um in den Solawi-Genossenschaften den transformativen Charakter und den sozialen Zusammenhalt gemäß der Solawi-Prinzipien zu wahren.